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   BSG, 26.07.1973 - 8/7 RU 79/70   

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BSG, 26.07.1973 - 8/7 RU 79/70 (https://dejure.org/1973,4180)
BSG, Entscheidung vom 26.07.1973 - 8/7 RU 79/70 (https://dejure.org/1973,4180)
BSG, Entscheidung vom 26. Juli 1973 - 8/7 RU 79/70 (https://dejure.org/1973,4180)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Art und Weise der Berechnung von Verletztengeld - Anspruch auf Verletztengeld eines gegen Arbeitsunfall versicherten landwirtschaftlichen Unternehmes - Anwendung des § 560 RVO auf selbstständig Tätige - Beschränkung des Begriff des "Arbeitsentgelts" i. S. des § 560 Abs. 1 S. 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 36, 98
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.05.1963 - 2 RU 75/60

    Anspruch eines Unternehmers auf Krankengeld aus der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 26.07.1973 - 7 RU 79/70
    Wie der 2. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) bereits in seinem Urteil vom 29. März 1963 (BSG 19, 161) zu § 559 Abs. 2 RVO aF, der inhaltlich dem jetzigen § 560 RVO im wesentlichen entspricht (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung [Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz - UVNG -], BT-Drucks. IV/120 S. 55 zu § 560), entschieden hat, kann Krankengeld aus der Unfallversicherung - jetzt: Verletztengeld - auch einem versicherten Unternehmer zustehen.

    Der Wegfall des Anspruchs den Verletzten auf Verletztengeld, "soweit er Arbeitsentgelt nicht erhält" (§ 560 Abs. 1 Satz 1 RVO), soll nicht etwa in Abweichung von der früheren Regelung die Selbständigen vom Bezug des Verletztengeldes ausschließen, sondern lediglich den Doppelbezug von Verletztengeld und Vergütungen für die versicherte, infolge der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit aber weggefallene Arbeitstätigkeit verhindern (BSG 19, 161, 163).

    Dagegen wird die Arbeitsunfähigkeit eines Landwirts, der sein landwirtschaftliches Unternehmen ohne fremde Hilfskräfte betreibt, regelmäßig au einem Einkommensverlust führen, weil entweder seine Arbeitskraft ersatzlos wegfällt oder weil eine bezahlte Ersatzkraft eingestellt werden muß (ähnlich BSG 19, 161, 163/164).

  • BSG, 14.02.1973 - 2 RU 94/70
    Auszug aus BSG, 26.07.1973 - 7 RU 79/70
    Im übrigen bestreitet die Beklagte auch nicht, daß ein Unternehmer Anspruch auf Verletztengeld haben kann (vgl. dazu auch Lauterbach. Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., Anm. 8 zu § 561 RVO und Urteil des Senats vom 14. Februar 1973 - 8/2 RU 94/70).
  • Drs-Bund, 11.01.1962 - BT-Drs IV/120
    Auszug aus BSG, 26.07.1973 - 7 RU 79/70
    Wie der 2. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) bereits in seinem Urteil vom 29. März 1963 (BSG 19, 161) zu § 559 Abs. 2 RVO aF, der inhaltlich dem jetzigen § 560 RVO im wesentlichen entspricht (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung [Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz - UVNG -], BT-Drucks. IV/120 S. 55 zu § 560), entschieden hat, kann Krankengeld aus der Unfallversicherung - jetzt: Verletztengeld - auch einem versicherten Unternehmer zustehen.
  • Drs-Bund, 25.01.1963 - BT-Drs IV/938
    Auszug aus BSG, 26.07.1973 - 7 RU 79/70
    Der Sozialpolitische Ausschuß des Bundestages hat nämlich auf Anregung dahingehend, die Nichtgeltung der §§ 571 bis 573 - jetzt 572 -, 575 - jetzt 574 - bis 579 RVO des Entwurfs ausdrücklich im Gesetz auszusprechen, in seinem Schriftlichen Bericht über den Entwurf eines UVNG (BT-Drucks. IV/938 - neu - Seite 27 zu § 777) darauf hingewiesen, es sei nicht erforderlich, eine solche Bestimmung zu schaffen, da sie selbstverständlich sei.
  • BSG, 26.07.1973 - 7 RU 55/70

    Freiwillige Versicherung - Unternehmen - Verletztengeld - Berechnung - Grundlohn

    Auszug aus BSG, 26.07.1973 - 7 RU 79/70
    Er richtet sich zwar grundsätzlich nach dem "Arbeitseinkommen" des Verletzten (§ 571 Abs. 1 RVO), einem Begriff, der dem Begriff des "Arbeitsentgelts" (§ 563 Abs. 2 RVO aF) und jenem des "Erwerbseinkommens" (§ 564 Abs. 1 RVO aF) übergeordnet ist und Einkünfte aus abhängiger und selbständiger Tätigkeit umfaßt (vgl. Dörner/Jegust, BG 1963, 153, 160); im vorliegenden Fall gilt jedoch - wie bereits ausgeführt - der fiktive JAV der §§ 780 ff RVO, Zu den in § 561 Abs. 3 RVO genannten Personen gehören sonach insbesondere die in der Unfallversicherung kraft Gesetzes - wie hier - versicherten landwirtschaftlichen Unternehmer (vgl. Lauterbach aaO, Anm. 8 zu § 561 RVO; vgl. ferner Urteil des erkennenden Senats vom selben Tage - 8/7 RU 55/70 -).
  • BSG, 29.11.1972 - 2 RU 186/71
    Auszug aus BSG, 26.07.1973 - 7 RU 79/70
    Ebenso konnte unentschieden bleiben, ob die Beklagte im vorliegenden Fall der DAK zu Recht das Krankengeld für den 16. Oktober 1966 erstattet hat (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 29. November 1972 - 8/2 RU 186/71 - SozR Nr. 11 zu § 1504 RVO); denn auch diese Frage ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.
  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 76/90

    Verletztengeld für einen Selbständigen, der gleichzeitig eine unselbständige

    Über den Anspruch dem Grunde nach (s BSGE 36, 98 zu den Ausführungen, daß die Unternehmereigenschaft des Verletzten dem Anspruch nicht entgegensteht) besteht zwischen den Beteiligten kein Streit.

    Entgelt, das aufgrund eines unselbständigen Beschäftigungsverhältnisses erzielt wird, hat daher in diesen Fällen unberücksichtigt zu bleiben (BSGE 36, 98, 102; Brackmann aaO S 563 f; Lauterbach/ Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 560 Anm 15-S 366/4; Bereiter-Hahn/ Schieke/ Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 4. Aufl, § 561 Anm 4.2 a bb).

    Hierauf und auf die Entstehungsgeschichte des mit § 560 Abs. 1 RVO im wesentlichen inhaltsgleichen § 559 Abs. 2 Satz 1 RVO aF und des "funktionsgleichen" § 565 RVO aF hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) bereits in seinem oa Urteil vom 26. Juli 1973 (BSGE 36, 98, 100) hingewiesen.

  • BSG, 23.08.1973 - 2 RU 238/72

    Unternehmer - Freiwillig Versicherter - Arbeitskraft - Ausfall -

    Nach 5 560 ßbs" ? EVO erhält der Verletzte Verletztengeld, solange er infolge des Arbeitsunfalls erbeitsunfähig ioS" der gesetzlichen Krenkenversicherung ist und soweit er Arbeitsentgelt nicht erhält° Daß unter einem Verletzteiioßo dieser Vorschrift auch ein in der gesetzlichen Unfallversicherung freiwillig versicherter Unternehmer verstanden werden muß, wird auch von der Revision mit Recht nicht bezweifelt (vgl° dazu BSG 49, 164 sowie Urteile des erkennenw den Senats vom 140 Februar 4973 - 8/2 RU 94/70 - und vom 260 Juli 4973 - 8/7 RU 79/70 -)" Aber auch die Ansicht des LSG, daß die Voraussetzung fehlenden Bezugs von Arbeitsentgelt hier erfüllt ist, läßt einen Rechtsfehler nicht erkenneno.

    sicht darauf Verletztengeld erhalten müßte, ob die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit sich negativ auf seine Einkünfte ausgewirkt hat° Wollte man solches annehmen, so wäre der Unternehmer ohne einleuchtenden Grund gegenüber dem Arbeitnehmer begünstigt; bei ihm könnte es dann regelmäßig zu jenem Doppelbezug des Ergebnisses eigener ßrbeit und des für dessen Fortfall gewährten Ersatzes kommen" den die in 5 560 Abs" 4 Satz 4 EVO gemachte Einschränkung verhindern soll° Demgemäß hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits entschieden, daß der Unternehmer Verletztengeld erhält, wenn sein Einkommen eigener Tätigkeit entspringt und derartiges Einkommen während der unfallbédingten Arbeitsunfähigkeit nicht erzielt wird "(Urteil des erkennendeh Senats vom 260 Juli 1975 - 8/7 RU 79/70 -und zum Unfallkrankengeld: BSG49" 464 17637"' In den bisher entschiedenen Fällen war allerdings davon ausgegangen werden, daß der Verletzte für die Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit keine Einkünfte aus seinem Unternehmen bedurfte keiner Entscheidung, wie.

  • BSG, 14.12.1995 - 2 RU 2/95

    Anspruch auf Verletztengeld bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit

    Entgelt, das aufgrund eines unselbständigen Beschäftigungsverhältnisses erzielt wird, hat daher in diesen Fällen unberücksichtigt zu bleiben (BSGE 36, 98, 102 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BSG, 08.12.1994 - 2 RU 29/93

    Maßgeblicher Jahresarbeitsverdienst (JAV) für Berechnung der Verletztenrente -

    Das BSG hat weiter entschieden, daß die §§ 780 ff RVO Sondervorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung darstellen, die eine Anwendung der allgemeinen Vorschriften über den JAV (§§ 571 ff RVO) zwingend ausschließen, wenn JAV-Durchschnittssätze festgesetzt worden sind (BSGE 36, 98, 101; 40, 134, 137 mwN; zustimmend Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 4. Auflage, § 780 RdNr 1; KassKomm-Ricke § 780 RVO RdNr 5; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Auflage, § 780 Anm 2; s auch Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Auflage, S 611i), und daß diese Regelung nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (BSGE 40, 134, 138).
  • BSG, 04.07.1995 - 2 RU 33/94

    Ermittlung des Jahresarbeitsverdienstes für die Verletztenrente

    Das hat zur Folge, daß bei Unfällen in der Landwirtschaft in den von § 780 RVO erfaßten Fällen im Gegensatz zu den §§ 571 ff. RVO das tatsächlich erzielte Einkommen keine Berücksichtigung findet (BSGE 40, 134, 137; 36, 98, 101; BSG Urteil vom 24. Mai 1984 - 2 RU 9/83 - HV-Info 1984, Nr. 13 S. 81 ff.).
  • BSG, 18.10.1994 - 2 RU 5/94

    Landwirtschaft - Ehegattenverdienst - Arbeitsunfall

    Das BSG hat weiter entschieden, daß die §§ 780 ff Reichsversicherungsordnung (RVO) Sondervorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung (UV) darstellen, die eine Anwendung der allgemeinen Vorschriften über den JAV (§§ 571 ff RVO) ausschließen, wenn JAV-Durchschnittssätze festgesetzt worden sind (BSGE 36, 98, 101 = SozR Nr. 4 zu § 560 RVO; BSGE 40, 134, 137 = SozR Nr. 2 zu § 780 Reichsversicherungsordnung (RVO) mwN), und daß diese Regelung nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (BSGE 40, 134, 138 = SozR aaO).
  • BSG, 14.12.1995 - 2 RU 1/95

    Unternehmer - Unfallversicherung - Freiwilliger Beitritt - Kürzung des

    Entgelt, das aufgrund eines unselbständigen Beschäftigungsverhältnisses erzielt wird, hat daher in diesen Fällen unberücksichtigt zu bleiben (BSGE 36, 98, 102 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • LSG Hessen, 25.03.1981 - L 8 KR 1380/79

    Krankenversicherung; Krankengeld; Ruhen des Anspruchs bei Erhalt von

    (Vgl. dazu für die das Übergangsgeld betreffende Bestimmung des § 560 Abs. 1 S. 1 RVO BSGE 37, 189; 36, 98; Brackmann, a.a.O., Bd. II, S. 562 q, r, v,).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2003 - L 2 U 3057/99

    Berechnung des Verletztengeldes

    Das BSG hat in BSGE 36, 98 und 133 bis 136 einem - 509 - (fieiwifig versicherten) Unternehmer VG zugebilligt, dessen Einkommen auf eigener Betriebstätigkeit beruhte, und bei dem deswegen bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit für einen nicht unbedeutenden Zeitraum von einem - dem Ausfall des Arbeitsentgelts eines Arbeitnehmers gleich zu erachtenden - Einkommensverlustes auszugehen ist.
  • BSG, 19.08.1975 - 8 RU 228/74

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Durchschnittlicher

    Die Frage" wie der JAV zu berechnen ist, wenn ein selbständiger Landwirt, der außerdem noch ein Gewerbe betreibt" einen Arbeitsunfall bei einer ausschließlich seinem landwirtschaftlichen Unternehmen dienenden Tätigkeit erleidet, ist vom Bundessozialgericht (BSG) bislang noch nicht entschieden worden° Zwar hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 26° Juli 1973 (BSG 36, 98 ff = SozR Nr" 2 zu 5 780 RVO) ausgeführt, daß sich der JAV bei kraft Gesetzes versicherten Landwirten nach Durchschnittssätzen bestimme° Diese würden nach Gruppen festgesetzt und schlössen damit notwendigerweise die Berechnung des JAV nach % 571 Abs° 1 RVO auso Das ergebe sich auch aus der Entstehungsgeschichte des 5 780 RVO° Der Sozialpolitische Ausschuß des Bundestages habe nämlich auf Anregung dahingehend, die Nichtgeltung der %5 571 bis 573 RVO ..7-.
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